Förderungen für Heizung und Umwelt

Der Umwelt zuliebe: tun wir ihr was Gutes!

In Österreich gibt es eine Reihe von Förderungen für Energie. Diese Förderungen werden von Bund, Ländern und Gemeinden angeboten und richten sich an Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.


Handwerkerbonus 2024/25

Seit dem 15. Juli 2024 können Sie die Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at beantragen.

Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein. Die Förderung für 2024 beträgt max. EUR 2.000, für 2025 max. EUR 1.500 pro Person sowie Wohneinheit.

Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:

  • Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten
  • Spenglerarbeiten
  • Austausch von Fenstern
  • Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
  • Tischlerarbeiten (z.B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.)
  • Pflasterung

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Neue Förderrichtlinien ab 01.07.2025 vom Land Salzburg

Das Land Salzburg unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen als Beitrag zur Erreichung der gemeinsamen Energie- und Klimaschutzziele der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050. Dabei sind stets die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien und Informationsblätter zu den jeweiligen Förderungen zu beachten.

Eine Energieförderung des Referates 4/04 Energiewirtschaft und -beratung ist für Anlagen, welche im Zuge des Neubaus eines Gebäudes errichtet werden, grundsätzlich ausgeschlossen. Diesfalls wenden Sie sich bitte an die Wohnbauförderung des Landes oder bezüglich Photovoltaik an die OeMAG (Abwicklungsstelle für EAG-Investitionszuschüsse).

Den Bearbeitungsstand Ihres Antrages können Sie jederzeit über den Link, mit dem Sie den Online-Antrag eingereicht haben, einsehen. Dieser Link wird Ihnen bei der Antragstellung per E-Mail (Betreff: Land Salzburg FörderManager: Ihre Anmeldung) übermittelt.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuell hohen Fördernachfrage die Durchlaufzeit vom Antrag (ab erstellter Anlagenfertigstellung im Fördermanager durch Ihren Professionisten) bis zur Auszahlung ca. 24 Wochen beträgt.

Heizung und Warmwasser 

Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

  • Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
    für private Haushalte, Landwirte, Betriebe, Vereine, Konfessionsgemeinschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Abfall- und Abwasserbetriebe

Biomasse 

  • Biomasse-Nahwärme-Anlagen
    Neuerrichtung, Erweiterung und Optimierung von Biomasse-Nahwärme-Anlagen sowie Erneuerung von Biomasse-Nahwärme-Kesselanlagen

Diese Änderungen sollen die Antragstellung vereinfachen und die Förderungen vereinheitlichen und zugänglicher machen. Weitere Details und spezifische Informationen können den Richtlinien entnommen werden. Alle Informationen zur Energieförderung, die neuen Förderungsrichtlinien sowie der Link zum Online-Antrag sind ab 01.02.2025 wie gewohnt unter www.salzburg.gv.at/energiefoerderung zu finden.

Bestehende Anträge werden im Rahmen der gewohnten Abläufe und Fristen fertig bearbeitet.


Selbstverständlich beraten wir Sie bei jedem Projekt individuell über die aktuellen Fördermaßnahmen für Ihre Region!

Für Anfragen und für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch von Montag bis Freitag (jeweils von 8:00-12:00 Uhr) unter +43 662 62 77 66 oder per E-Mail zur Verfügung.

Ihr LIM Andreas Rotter und sein Team