In Österreich gibt es eine Reihe von Förderungen für Energie. Diese Förderungen werden von Bund, Ländern und Gemeinden angeboten und richten sich an Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
Förderrichtlinien bis 31.12.2025 vom Land Salzburg
Das Referat Energiewirtschaft und -beratung des Landes Salzburg informiert Sie darüber, dass die derzeit gültigen Förderungsrichtlinien für Heizungsanlagen und thermische Solaranlagen mit 31.12.2025 auslaufen.
Die Förderangebote stehen Ihnen damit für Projekte, welche bis Ende des Jahres 2025 abgerechnet und beantragt wurden, in gewohnter Form zur Verfügung. Ab 2026 soll es für erneuerbare Heizungsanlagen eine Pauschale in Höhe von € 4.000,- geben, Details dazu folgen zu gegebener Zeit.
Das Land Salzburg unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen als Beitrag zur Erreichung der gemeinsamen Energie- und Klimaschutzziele der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050. Dabei sind stets die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien und Informationsblätter zu den jeweiligen Förderungen zu beachten.
Diese Änderungen sollen die Antragstellung vereinfachen und die Förderungen vereinheitlichen und zugänglicher machen. Weitere Details und spezifische Informationen können den Richtlinien entnommen werden. Alle Informationen zur Energieförderung, die neuen Förderungsrichtlinien sowie der Link zum Online-Antrag sind ab 01.02.2025 wie gewohnt unter www.salzburg.gv.at/energiefoerderung zu finden.
Bestehende Anträge werden im Rahmen der gewohnten Abläufe und Fristen fertig bearbeitet.